"Sachverständiger" ist ein rechtlich nicht geschützter Begriff - das heißt: jeder kann sich Sachverständiger nennen.
Die Verbraucher verbinden mit der Bezeichnung "Sachverständiger" oftmals die Vorstellung von Personen mit geprüftem Wissen und geprüften Qualifikationen und vertrauen dieser Bezeichnung deshalb, dabei ist eine genauere Betrachtung wichtig.
Die Industrie- und Handelskammern (IHK) verleihen den Titel "öffentlich bestellte/r und vereidigte/r Sachverständige/r" (ö.b.u.v.) für bestimmte Bereiche.
Zum Beispiel sind Sachverständige für Gebäudebewertung nicht Sachverständige für Bauschäden. Die Prüfungsanforderungen an diese Sachverständige haben sich in den letzten Jahren
auch deutlich verschärft.
Auch die Handwerkskammern verleihen den Titel "öffentlich bestellter Sachverständiger für das Handwerk". Diese Bestellung ist ebenfalls beschränkt auf das Tätigkeitsgebiet des Handwerkers.
Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl anderer Sachverständigenorganisationen oder Zertifizierungsstellen. So ist zum Beispiel der TÜV als Bausachverständigenorganisation selbst das qualifizierte Unternehmen. Der TÜV kann Architekten, Bauingenieuren, Technikern oder Meisten nach einem Lehrgang Zertifikate erteilen. Ähnliche Konzepte gibt es auch von anderen Anbietern. Der BSV ist beispielsweise ein Verband von DEKRA-zertifizierten Bausachverständigen.
Da der Begriff Sachverständiger per se nicht geschützt ist, bezeichnen sich viele Personen aus eigenem Entschluss einfach selbst als Sachverständige/r - dies ist rein rechtlich ja auch zulässig.
Ob der selbst ernannte "Sachverständige" für Aufgaben und Problemlösungen im Baubereich geeignet ist, hängt natürlich nicht von der evtl. selbst gewählten Bezeichnung als solcher, sondern
von den individuellen Kenntnissen des Sachverständigen auf dem jeweiligen Gebiet ab. Auch bei den nicht geprüften Sachverständigen gibt es hervorragende Fachleute und Kenner von Bauproblemen, es lohnt
sich deshalb, auch immer ganz genau hinzusehen, wen man als Sachverständigen vor sich hat und beauftragt.
Dies gilt selbstredend auch bei der Beauftragung durch Gerichte.
Mit der Wahl des Sachverständigen ist das Schicksal des Gerichtsvorfahrens meistens schon vorbestimmt - deshalb sollte man sich über den Sachverständigen intensiv erkundigen oder damit einen Rechtsanwalt beauftragen.
Als Fachanwaltskanzlei vertreten wir Ihre Interessen in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Baurechts und arbeiten Hand in Hand mit qualifizierten Sachverständigen.
Rechtsanwältin Pohle-Kunz ist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und berät sie gerne ausführlicher.
Wir unterstützen und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich.
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